Verein für interdisziplinäre Bildung e.V.
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Informationen zum
Bildungsurlaub
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Was
ist ein Bildungsurlaub?
Jeder Arbeitnehmer in
Hessen hat Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr.
Wird der Bildungsurlaub in dem betrffenden Jahr nicht wahrgenommen, kann
er mit Zustimmung des Arbeitgebers auf das folgende Jahr übertragen werden.
Nur vom Hessischen Sozialministerium anerkannte
Träger dürfen Bildungsurlaube durchführen. Das detaillierte Konzept eines jeden
Bildungsurlaubs muss der Träger vor Veranstaltungsbeginn dem Ministerium vorlegen.
Anerkannt werden grundsätzlich nur Veranstaltungen, die der politischen oder
der beruflichen Bildung dienen.
Wie
beantragt man einen Bildungsurlaub?
Wenn Sie sich für eine
Veranstaltung entschieden haben, müssen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber klären,
ob Sie zu dem Termin freigestellt werden. Erst danach können Sie sich bei uns
anmelden. Bitte verwenden Sie dazu das hier angelegte Formular. Sie erhalten
von uns dann eine Bestätigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber zur Freistellung vorlegen.
Sollte der Bildungsurlaub abgelehnt werden, muss das in der Regel innerhalb
von zwei Wochen nach der ersten, mündlichen Mitteilung erfolgen, und zwar schriftlich
mit Darlegung der Gründe.
Unsere Bildungsurlaubsseminare stehen allen offen. Sie können an unseren Seminaren
auch teilnehmen, wenn wir diese als Bildungsurlaub ausgeschrieben haben und
Sie keinen Bildungsurlaub beantragen können oder wollen.
Was
tun, wenn es Schwierigkeiten gibt?
Sollten
Sie Schwierigkeiten bekommen, weil Sie an einem Bildungsurlaub teilnehmen wollen,
dann wenden Sie sich bitte entweder an uns, an Ihren Betriebsrat oder an den
Jugendvertreter. Eine Ablehnung ist möglich, wenn dringende betriebliche Gründe
einer Teilnahme entgegenstehen. Allerdings ist chronischer Personenmangel kein
hinreichender Ablehnungsgrund. Sollte Ihre Teilnahme aus inhaltlichen Gründen
abgelehnt werden, bitten wir Sie uns möglichst rasch zu informieren.